Der Vorstand bestimmt über die Konzeptionierung und Durchführung der Verbandsarbeit. Er besteht aus vier bis sechs Mitgliedern, die von den ordentlichen VEÖ-Mitgliedern im Abstand von drei Jahren gewählt werden. Im Anschluss an die Wahl kann der Vorstand weitere Mitglieder in den Vorstand kooptieren, wenn er deren Expertise im Vorstandsteam wünscht.